Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • § 1. Für alle Rechtsgeschäfte von DiePartyhoppser insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  • § 2. Unsere Angebote sind unverbindlich und längstens 3 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail) oder durch tatsächlich erbrachte Leistung zustande.
  • § 3. Vereinbarte Abhol- und Rückgabezeiten sind grundsätzlich einzuhalten.
  • § 4. Die Mietdauer wird im Einzelfall vereinbart.
  • § 5. Es kann eine Verankerung mit Erdnägeln erforderlich sein. Bei allen aufblasbaren Spielgeräten wird jeweils ein Stromanschluss (220V) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und der verbrauchte Strom trägt der Kunde.
  • § 6. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 4 (Windgeschwindigkeiten ab 25 km/h), bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen.
  • § 7. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Betriebsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte und hält die Sicherheitsregeln ein. Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.
  • § 8. DiePartyhoppser übernehmen während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr.
  • § 9. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken.
  • § 10. Bei allen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte und das Zubehör so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.
  • § 11. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes oder Ersatzbeschaffung.
  • § 12. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Gerät und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden, unabhängig von der Verursachung dieser, soweit sie nicht DiePartyhoppser betrifft. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
  • § 13. Der Kunde hat DiePartyhoppser sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Gerätes, anzuzeigen.
  • § 14. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, trocknen und sorgfältig zu verpacken. Bei Rückagbe in verschmutztem oder nassem Zustand wird eine Pauschale i.H. von 50 EUR erhoben.
  • § 15. Die Preise verstehen sich in Euro. Gem. § 19 UStG wird keine USt. ausgewiesen.
  • § 16. Entgelte sind bei Empfangnahme des Gerätes sofort fällig in bar.
  • § 17. Kosten die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringfahrten entstehen, werden mit 2,00 Euro je gefahrenen Kilometer berechnet.
  • § 18. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, wird das bereits entrichtete Entgelt nicht erstattet. Der Kunde trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung.
  • § 19. Der Kunde kann jederzeit und kostenfrei vom Vertrag vor dem Leistungstag zurücktreten.
  • § 20. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung oder Nichterbringung der Leistung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
  • § 21. Im Übrigen haften DiePartyhoppser soweit die Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Anderweitige Haftungen sind ausgeschlossen.
  • § 22. Gerichtsstand ist Luckenwalde.
  • § 23. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
  • § 24. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.